erst vor ein paar Tagen wurde ich wieder durch einen Bericht aus der LVZ v. 09.07.2012 auf das größte Wehrmachtsgefängniss in Sachsen, während des WK_II, in Torgau aufmerksam gemacht. Es handelt sich um das Fort Zinna. Ich kenne die Geschichte schon sein etlichen Jahren. Sicher kennt sich "Ulf /Torgau" noch viel besser über diesen geschichtsträchtigen Standort aus. Dort wurden nicht nur über 200 Desserteure der Wehrmacht, während des 3. Reiches liquidiert, sondern auch viele regimekritische Gefangene, nach dem WK_2 von der sog. " Sowjetischen Militäradministratur" bis 1947 hingerichtet. Die Zahlen dazu schwanken sehr stark.
Dazu hab ich auch noch 1-2 alte LVZ Beiträge auf meinem alten Rechner zu liegen, darunter auch Zeitzeugenaussagen von 1-2 Wehrmachtssoldaten, die in Torgau zum Tode verurteilt wurden, aber aufgrund positiver Schicksalsereignisse doch noch mit dem Leben davon kamen.
Gruß, Jens.
newbiex
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Der_Todesstern_1.jpg
ja die Geschichten kenne ich (Ist einer meiner Forschungsschwerpunkte in den letzten Jahrzehnten). Neben den beiden in den Artikeln genannten Erschießungsplätzen Sandgrube Süptizer Weg (diese ist heute zugeschüttet und befinded sich auf dem Gelände des PEP-Einkaufszentrums) und dem Wallgraben des Fort Zinnas, wurde auch im Brückenkopf erschossen. Zu jeder Erschießung gab es eine umfassende Dienstanweisung. Eine habe ich schon vor ca. 25 Jahren mal in einem Buch entdeckt und kopiert. Die Zahl der direkt in Torgau in dieser Zeit hingerichteten Personen ist auch annäherungsweise nur schwer zu ermitteln, da hierzu fast alle Unterlagen fehlen. Der einzige Anhaltspunkt sind die Friedhofsakten. Aber nicht alle Opfer wurden auf dem Friedhof beerdigt. Bereits in den 1960'er oder 1970'er Jahren wurden im Gelände des Fort Zinnas menschliche Überreste gefunden, die in der Leipziger Gerichtsmedizin analysiert wurden. Darunter hat sich auch ein deutscher General (erkennbar an den Uniformüberresten) befunden.
das klingt ja fast unglaublich. Ein General wurde doch nicht einfach erschossen und dort verscharrt?! Ansonsten wurde damals nicht zimperlich mit Gegnern des Regimes umgegangen. Gibt es ein Museum oder eine Gruppe die sich mit diesem Thema beschäftigt?
da gibt es z.B. das DIZ Torgau, was eine Ausstellung zu den verschiedenen Opfergruppen (Wehrmachtsgefängnis, sowjetisches Speziallager, DDR-Stafvollzug [politische Häftlinge]) gibt: http://www.stsg.de/cms/torgau/startseite
Was findest Du so eigentümlich daran, daß ein General, der z.B. wegen Hochverrat [z.B. Beteiligung an Attentat auf Hitler], kein Grab bekam ? Oder ein General, der auf einem der Evakuierungsmärsche sich absetzte von einer HJ-Streife erschossen wurde ? Dies war alles der normale Alltag damals. Der Kommandant des Wehrmachtsgefängnisses Fort Zinna und Brückenkopf Torgau Oberst Remmlinger (bis ca. 1942) soll sogar seinen Hund standrechtlich erschossen haben, weil dieser ein Kommando nicht befolgte.
ich persönlich glaube nicht an solch eine Geschichte, lasse mich aber gern eines Besseren belehren. Mannschaftsdienstgrade und teilweise Offiziere wurden standrechtlich erschossen, aber einen General? Bei Hochverrat gab es bei so einem hohen Dienstgrad immer ein großes Tamm Tamm, mit Gerichtsverhandlung und ordentlicher Beerdigung. Vielen Dank aber für den Link, ich werde dort auf jedenfall mal vorbei schauen.
diesen Link wollte ich auch gerade hier einstellen. Diese hohen Dienstgrade wurden fast ausschließlich in Berlin-Plötzensee hingerichtet. Gern möchte ich dein Angebot einer Führung annehmen. Eine Frage habe ich noch nebenbei, kommst du zum Sommertreffen?
so und hier noch die erwähnte Hinrichtungvorschrift:
"Torgau, den 10. Jan. 1945 Betr.: Hinrichtung am Donnerstag, den 11. Januar 1945 Am Donnerstag den 11. Januar 1945 wird der Grenadier Bruno Weiß, der durch rechtskräftiges Urteil des Gerichts des festen Platzes Borrisow (F.K. 516) vom 17.5.44 (St.L. 68/44) wegen Zersetzung der Wehrkraft zum Tode, zum dauernden Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte und zum Verlust der Wehrwürdigkeit verurteilt worden ist, durch er¬schießen hingerichtet. Hierzu wird folgendes angeordnet: 1. a) Zeit der Vollstreckung: Donnerstag, den 11.1.1945, 11 Uhr b) Ort der Vollstreckung: Nordseite des Bunkers an dem Kleinkaliberschieß-Stand des W.G. Torgau Brückenkopf c) Leitender Offizier: Major Weimann d) Führer der Vollzugskommandos: Leutnant Färber e) Sanitätsoffizier: Stabsarzt Dr. Klein f) Geistlicher: Katholischer Kriegspfarrer g) Gerichtsoffizier: Leutnant Hoffmann.
2. An der Vollstreckung haben ferner teilzunehmen: a) das Vollzugskommando, bestehend aus 10 Mann - nur gute Schützen - aus Strafgefangenen der A-Kompanie, die in Kürze aus dem Strafvollzug entlassen werden, erforderlicherweise ergänzt aus dem Personal der anderen Kompanien und des Stabes; b) eine Vollzugsabteilung in Stärke von 30 Mann, bestehend aus dem Personal der Kompanie und des Stabes; c) eine Abschreckungsabteilung, bestehend aus 30 Gefangenen (schlechte Leute), hierzu stellt die 1.Kompanie 20 Mann, die 2. und E.-Kompanie je 5 Mann; d) ein Anbindekommando, bestehend aus Stabsfeldwebel Becker und 2 Unteroffizieren nach Anordnung des Adjutanten; e) 1 Feldwebel der A.-Kompanie mit geladener Maschinenpistole, Stabsfeldwebel Becker wird bestimmt, um gegebenenfalls dem Hingerichteten den Gnadenschuß zu geben.
3. Anzug: a) Leitender Führer des Vollzugskommandos, Vollzugskommando und Vollzugsabteilung: Dienstanzug, Stiefel bzw. Gamaschen, Stahlhelm, Offiziere Säbel, Vollzugskommando und Vollzugsabteilung Gewehr, Anbindekommando: Dienstanzug und Mütze, Abschreckungskommando: Tuchanzug und Mütze.
4. Unteroffizier Grebe sorgt dafür, daß der Richtpfahl rechtzeitig errichtet wird. 5. Weiß ist 9.00 Uhr dem Gerichtsoffizier zur Bekanntgabe der Bestätigungsverfügung und der Vollstreckungsan¬ordnung vorzuführen. Er ist schärfstens zu fesseln an Füßen und Händen. Die Fesseln sind bis zur Hinrichtung nicht abzunehmen, auch während des geistlichen Zuspruchs und der Hinrichtung selbst sind die Fesseln nicht abzunehmen. Während des Transports ist größte Sorgfalt aufzuwenden, um einen Fluchtversuch im Keime zu ersticken (Führen an den Armen), die Vorführung hat durch mindestens 2 Unteroffiziere zu erfolgen. Die beiden als Anbindekommando eingeteilten Unteroffiziere sind bei der Bestätigungsverfügung zu gegen, sie bleiben dann in dem Bunker, bis sie Weiß zum Richtplatz bringen, auch während der Amtshandlung des Geist¬lichen dürfen sie den Bunker nicht verlassen.
6. Der Adjutant erteilt dem Anbindekommando den Befehl zur Vorführung zum Richtplatz.
7. Stabsfeldwebel Becker sorgt dafür, daß die erforderlichen Stricke zum Anbinden, die Binde zum Verbinden der Augen und der Zielfleck vorhanden sind. Stabsfeldwebel Reh nimmt an der Hinrichtung teil und läßt sich durch Stabsfeldwebel Becker in alles Erforderliche einweisen.
8. Das Vollzugskommando und die Vollzugsabteilung stehen 10.30 Uhr vor der Unterkunft der 2. Kompanie zum Abmarsch bereit, sie rücken unter Führung des Führers des Vollzugskommandos zum Richtplatz. Der Adjutant bestimmt einen Feldwebel als Führer der Vollzugsabteilung, der für tadelloses Verhalten dieser Abteilung auf dem Wege zum Richtplatz, auf dem Richtplatz und auf dem Rückmarsch verantwortlich ist. Die Vollzugsabteilung steht still, solange das Vollzugskommando stillsteht.
9. Das Abschreckungskommando tritt 10.30 Uhr vor der Unterkunft der 1. Kompanie an. Die 1. Kompanie bestimmt einen Feldwebel als Führer dieses Kommandos. Das Kommando rückt direkt hinter dem Vollstreckungskommando und der Vollstreckungsabteilung zum Richtplatz ab. Der Führer dieses Kommandos ist dafür verantwortlich, daß der auf dem Marsch zum und vom Richtplatz und auf dem Richtplatz tadellose Ordnung herrscht. Das Abschrec¬kungs¬kommando steht still, sobald und solange das Vollzugskommando stillsteht. 1. und 2. Kompanie sorgen für ausreichendes Bewachungspersonal. Der Führer des Abschreckungskommandos bestimmt 4 Mann - am rechten Flügel - die den erschossenen vom Pfahl abbinden, ihn entkleiden und in den Sarg verbringen. Er bestimmt weiterhin 2 bis 3 Mann, die nach der Erschießung die Blutspuren entfernen (Lappen und Schaufel sind mitzu¬bringen) und den Pfahl entfernen. Der Pfahl ist beim Furier abzugeben.
10. Unteroffizier Albers - Stall - sorgt dafür, daß der Sarg rechtzeitig vor der Hinrichtung am Richtplatz ist, der Sarg ist hinter der Eskaladierwand aufzustellen. Er stellt ferner ein Fahrzeug, das den Sarg zur Leichenhalle verbringt. Der Begleitmann hat den Sarg gegen Quittung - vorbereitetes Formular empfängt er vom Gerichtsoffizier - abzuliefern. Der Wagen darf erst dann zum Richtplatz fahren, nachdem der Verurteilte zu diesem verbracht worden ist.
11. Am Richtplatz tritt das Vollzugskommando und die Vollzugsabteilung mit Front zum Pfahl an, das Vollzugs¬kommando am rechten Flügel. Das Abschreckungskommando tritt so an, daß es mit dem linken Flügel nach dem Richtpfahl steht. Beim Heranführen des Verurteilten stehen Vollzugskommando, Vollzugsabteilung und Abschrek¬kungskommando auf Befehl des Führers des Vollzugskommandos still, die Vollzugsabteilung mit Gewehr über, das Vollzugskommando mit Gewehr ab. Nachdem der Verurteilte an den Pfahl gebunden ist und ihm die Augen verbunden worden sind, tritt das Vollzugs¬kommando auf Wink des Führers des Vollzugskommandos möglichst lautlos bis auf 5 Schritte an den Richtpfahl heran. Nach Verlesen des Urteils und der Bestätigungsverfügung durch den Gerichtsoffizier und auf Wink des Lei¬tenden gibt der Führer des Vollzugskommandos durch Kommando den Befehl zum Anlegen und Feuern. Nach Ab¬gabe der Schüsse befiehlt der Führer des Vollzugskommandos durch Kommando für Vollzugskommando, Voll¬zugsabteilung und Abschreckungsabteilung "Rühren" und läßt das Vollzugskommando kehrt machen. Das Vollzugskommando und die Vollzugsabteilung können erst auf Anordnung des Leitenden nach Feststellung des Todes abrücken. Der Führer des Vollzugskommandos hat dieses unter entsprechender Belehrung zu guten Schußleistungen zu ermahnen.
12. In der Zeit von einer Stunde vor der Hinrichtung bis zum Abtransport des Sarges darf keine an der Hinrichtung nicht beteiligte Person die Umgebung des Richtplatzes betreten.
gez. Heinicke Major und Kommandant
"
Major Heinicke ist nach dem Krieg von einem Gericht der DDR zum Tode verurteilt und hingerichtet worden.