Flak in der Garage Polizei lässt Waffensammler-Ring auffliegen - und stellt dabei eine Flugabwehrkanone sicher Silke Janovsky In der Garage eines Einfamilienhauses in Halle stand sie, die Flugabwehrkanone (Flak 38) aus dem Zweiten Weltkrieg. Etwa zwei Meter breit und ein Meter hoch ist dieses alte Kriegsgerät. Es kann sich komplett um die eigene Achse drehen und das Kanonenrohr ist höhenverstellbar. Der Besitzer, ein Augenarzt aus Halle, wusste durchaus, dass seine Sammelleidenschaft strafbar ist. Ein solches Gerät darf niemand besitzen. Auch keine Kalaschnikow AK 47. Die fanden Ermittler im Futter einer Stahltür bei einem Tatverdächtigen in Treptow. Dieser hatte neben 20 legalen Waffen, für die er eine Besitzkarte hatte, zwei illegale und etwa ein Kilogramm Sprengstoff bei sich zu Hause versteckt. Durch Mithilfe der Tatverdächtigen konnten bei einem weiteren Sammler in Schwerin zwei Läufe für eine Flugabwehrkanone und eine Maschinenpistole sichergestellt werden. Die Kalaschnikow wie auch die Flak fallen unter das Kriegswaffenkontrollgesetz, Besitz und Handel sind strengstens verboten.