Gestern lief im Detektorforum mal wieder die uralte Pro-kontra-Diskussion Suchgenehmigung/Lobby für Sondengänger/Zerstrittenheit der Szene/Behördenarschkriecher/Raubgräber. Irgendwann hatte dann Walter Franke (Schatzsuchermagazin) aus dem DSchG.zitiert:(Zitat Anfang)"...§ 14 DSchG
(3) Wer Nachforschungen anstellen, insbesondere nach Kulturdenkmalen graben will, bedarf der Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehörde. Die Genehmigung kann mit Auflagen verbunden werden. Ausgenommen sind Nachforschungen, die in der Verantwortung des Denkmalfachamtes stattfinden.
(4) Die Genehmigung ist schriftlich zu erteilen. Innerhalb von Denkmalbereichen sind die Schutzziele entsprechend der unterschiedlichen Denkmalwertigkeit der darin gelegenen baulichen Anlagen zu differenzieren und in dieser Abgestuftheit bei der Erteilung von Genehmigungen, Auflagen und Bedingungen entsprechend zu berücksichtigen.
(5) Genehmigungen nach Absatz 1 bis 3 sind im Benehmen mit dem Denkmalfachamt zu erteilen, soweit das Vorhaben nicht dem Inhalt eines Denkmalpflegeplans nach § 8 Abs. 2 entspricht.
Was bedeutet, dass Du Deinen Antrag bei der unteren Denkmalschutzbehörde stellen kannst. Diese sind auf Kreisebene angesiedelt, bzw. bei den kreisfreien Städten. Die Genehmigung ist zu erteilen, sie kann aber mit Auflagen versehen werden, Es ist gem. dem Urteil des VG Wiesbaden vom 03.05.2000 nicht zulässig den Ermessensspielraum bei der Erteilung auf Null zu reduzieren - was bedeuten würde, keine NFG zu erteilen.
Wenn das Gesetz die Vergabe von NFG vorsieht, dann kann der Kreis- oder Stadtarchäologe eine NFG nicht verweigern.
Bevor Du den Antrag stellst, sind allerdings einige Vorbedingungen gem. dem o.a. Gerichtsurteil zu erfüllen. Du brauchst ein konkretes Forschungsvorhaben und Du solltest Mitglied in einem HEimat- u- Geschichts- oder Archäologieverein sein. Was nicht im Urteil steht, aber unbedingt erforderlich ist, ist eine Rechtsschutzversicherung, die Du abschließen musst, bevor Du den Antrag stellst und beachte bitte die dort angegeben Wartezeit...."(Zitat Ende)
Hochgradig interessant ist die Passage über die notwendige Vereinsmitgliedschaft. Abschreckend für viele/alle ist ja die Tatsache,daß in bestehenden Heimatvereinen Sondler als Randgruppen einer sonst elitären Gruppe von selbsternannten Heimatforschern angesehen werden... Ein Verein als juristische Person und Körperschaft öffentlichen Rechts hat selbstverständlich in Argumentationen eine gewichtigere Meinung als irgendwelche Einzelpersonen.
Ich schlage darum vor,gründen wir im mitteldeutschen Raum einen eigenen Geschichtsverein,den VEREIN GESCHICHTE MITTELDEUTSCHLAND e.V.
Ziele des Vereins: Aufarbeitung und Dokumentation der jüngeren Zeitgeschichte der mitteldeutschen Region. -mögliche Legalisierung des Sondengehens in Zusammenarbeit mit Behörden im Zuge der Erreichung der Vereinsziele
Aufgaben des Vereins: Dokumentation und Sicherung von Dingen ,die sonst der Zerstörung ausgesetzt wären... Finanzierung: Spenden/Mitgliedsbeiträge....
ich muss ehrlich zugeben, das ich mich noch nie mit diesem wichtigen Thema beschäftigt habe. In unsere Gruppe haben wir auf einen Verein verzichtet, da viele die Mitgliedsbeiträge gestört haben und so habe ich erstmal eine Interessengemeinschaft gegründet, mit der Option später einen Verein draus zu machen. Es wäre nicht schlecht wenn zum Stammtischtreffen jemand einen Infovortrag hält, der sich mit der Materie auskennt und auch auf Fragen antworten kann. Im Grunde wäre ich im Verein dabei, aber ich hätte einige Fragen zum Thema.
Hhmm ja-die Bürokratie ist halt ein Thema für sich! Aber auch hier kann gelten,sowenig wie möglich,soviel wie nötig!! De Facto ist einmalig eine protokollierte Gründungsversammlung von min.7 Mitgliedern mit Wahl eines Vorstandes(Vorsitzenden) notwendig-dieser kann dann Funktionen delegieren-oder selber machen.
Das klingt ja erstmal harmlos. Also Du Chef, wir Verein? Jaja, natürlich wird alles demokratisch bestimmt. Ich wär dabei und würde für den Verein auch Geld ausgeben bzw. Beiträge zahlen.
Unser Forumschef hat ja schon eine ehrenamtliche Funktion in der Denkmalpflege und daher viiiiel mehr Erfahrung mit der Materie-stimmts??? Und..."Gewählt ist gewählt!!!"...
Mal weiter gesponnen,hätte ja ein Verein aufgrund der zur Verfügung stehenden Gelder (Beiträge,Spenden) auch völlig andere Möglichkeiten bei irgendwelchen Aktionen-und sei es bei der Finanzierung von Genehmigungs-Lehrgängen oder,beispielsweise,organisierte Führungen in sonst nicht zugänglichen Objekten.
Richtig. Allerdings hat ein Verein auch den Nachteil, dass er für alles verantwortlich gemacht werden wird, was seine Mitglieder verbocken. Die Mitgliederauswahl muss daher sehr sorgfältig erfolgen. Ich würde mindestens persönliche Bekanntschaft oder den Besuch von 2 Stammtischen oder Treffen vor Aufnahme voraussetzen. Ein einziger "Auffälliger" (z.B. Raubgräber) könnte alle anderen Mitglieder zu unerwünschten Personen machen...
da muss ich meinem Vorschreiber völlig Recht geben. Es gibt ja leider überall solche Hitzköpfe, die dann die ganze Gruppe bzw. den Verein in einem schlechten Licht erscheinen lassen. Ich möchte die Sache zwar nicht so verschärfen das wir von jedem Mitglied ein polizeiliches Führungszeugnis einholen, aber da muss man echt besonders drauf achten.
Son Verein is zwar ne gute Sache, aber ich denk das kann man auch unbürokratischer regeln, muss ja kein eingetragener sein oda?!... Irgendwie is so ein Aufwand immer nur in Deutschland vorhanden.... Bsp: Fischereischein. Son Ding brauchst du nur bei uns... Kostet Geld - bringt Geld!!... In anderen Ländern brauchste sowas nich, da kannste Angeln gehen wann du willst...
dein engagement in allen ehren aber ich würde mir dass zweimal überlegen. du wirst keinen dank dafür ernten und niemals alle an einen tisch bekommen,abgesehen von der arbeit die du dir damit aufhalst. ich weiß wovon ich spreche,war bis jan. selber jahrelang in einen verein (der wohl bekannt ist).
Steven, wenn ich alles richtig deute, dann gehts in Richtung "Stammtisch Mitteldeutschland Verein" das sollte überschaubar bleiben und wenn er sich schon opfert